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Die Angebote der Klinischen Seelsorgeausbildung stehen auch ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen in der Seelsorge zur Verfügung im Sinn einer vertiefenden Weiterbildung. Voraussetzung für die Teilnahme an KSA Kursen ist eine Grundausbildung und eine längere Praxiserfahrung in einem der seelsorglichen Arbeitsfelder vor Ort. Hinsichtlich einer anteiligen Kostenübernahme (i.S. des Ehrenamtsgesetzes), ist eine Klärung zwischen Ehrenamtlicher Mitarbeiter*in und Einsatzstelle notwendig und die Befürwortung der zuständigen Seelsorgeeinrichtung zur Teilnahme. Informationen über Grundausbildungen für ehrenamtliche Mitarbeiter*innen in den verschiedenen Arbeitsfeldern von Seelsorge entnehmen Sie bitte den Veröffentlichungen auf Dekanats- und Kirchenkreisebene.
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