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Pastoralpsychologische Supervision
Pastoralpsychologische Supervision ist eine in der Kirche anerkannte Form von Supervision, die berufsbegleitend angeboten wird. Sie reflektiert und entwickelt die Berufswirklichkeit insbesondere im Blick auf die eigene pastorale Identität und Kompetenz.
Pastoralpsychologische Supervision kann in drei Formen erfolgen:
Einzelsupervision:
Hier besprechen Sie ihre Anliegen unter vier Augen mit einem Supervisor/ einer Supervisorin.
Gruppensupervision:
Kolleginnen und Kollegen können sich in einer Gruppe zusammenfinden, um ihre Themen mit einem Supervisor/ einer Supervisorin zu besprechen.
Teamsupervision
Hier können Sie die Arbeit und Zusammenarbeit Ihres Teams reflektieren.
Ziele
Pastoralpsychologische Supervision kommt für Sie in Frage, wenn Sie daran interessiert sind,
- aus dem Erfahrungen und Einsichten der eigenen Praxis zu lernen;
- die eigene Praxis theologisch zu durchdringen und auf die Integration von Praxis und Spiritualität zu achten;
- personbezogen sowie systemisch zu denken und auf beiden Ebenen kompetent zu handeln;
- sich Ihrer eigenen Anteile im Beziehungsgeschehen bewusst zu werden, und zwischen eigenen und Fremdanteilen zu unterscheiden;
- Ihre eigenen Fähigkeiten im Lichte des Feedbacks anderer zu würdigen;
- in Ihrem Arbeitsvollzug Einsichten der Humanwissenschaften angemessen aufnehmen zu können;
- Supervision zur Wahrnehmung und Bearbeitung von persönlichen und berufsbezogenen Inhalten zu nützen;
- Perspektiven für Ihre eigene Fort- und Weiterbildung zu entwickeln.

Wie geschieht Pastoralpsychologische Supervision?
Pastoralpsychologische Supervision erstreckt sich in der Regel über einen Zeitraum von zehn Supervisionsstunden. Im Einzelfall kann die Supervision auch als Teil einer fortlaufenden Weiterbildung längerfristig in Anspruch genommen werden. Inhalte und Ziele der Supervision richten sich nach den eigenen Bedürfnissen und werden vertraglich vereinbart. In der Regel findet Supervision in der Dienstzeit statt.
Was müssen Sie tun, wenn Sie Pastoralpsychologische Supervision wünschen?
Setzen Sie sich zunächst mit einem / einer KSA-Supervisor/-in unseres Arbeitskreises (siehe Adressenliste) in Verbindung.
Wenn Sie Mitarbeiter/-in der Kirche sind, holen Sie dann die Genehmigung Ihres/ Ihrer Dienstvorgesetzten ein. (Ehrenamtliche wenden sich an das für sie zuständige Pfarramt oder Dekanat).
Füllen Sie im Einvernehmen mit dem/ der Supervisor/-in das Formblatt "Vereinbarung über Supervision" des Fortbildungsreferats im Landeskirchenamt aus und senden es dorthin.
Das Fortbildungsreferat im Landeskirchenamt genehmigt die Vereinbarung, stellt gegebenenfalls einen Zuschuss in Aussicht und informiert den/die Supervisand/-in, den/ die Supervisor/-in sowie den Regionalbischof/ die Regionalbischöfin und den/ die Dekan/-in.
Anschrift:
Landeskirchenamt - Fortbildungsreferat - KR Erich Noventa, Postfach 200751, 80007 München, Email: fortbildung@elkb.de
Wie ist es mit den Kosten?
Supervisionen, die aufgrund einer solchen Vereinbarung durchgeführt werden, sind mit bis zu 70% der Kosten zuschussfähig, maximal Euro 375,-- pro Person und Jahr.
Gebührensätze derzeit (März 2003):
Einzelsupervision pro Sitzung (60 Minuten) Euro 60,--
Gruppensperivision pro Teilnehmer/in und Sitzung Euro 10,--
Teamsupervision pro Sitzung Euro 75,--.
Zusätzliche Informationen können beim 2. Sprecher Pfr. Johannes Steiner, auch mit email pfr.steiner@t-online.de angefordert werden.
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